Natur spüren - Natur erleben!

Wohnung "Clematis"

Ferienwohnung Clematis

für 2 – 5 Personen 56 qm

1 Schlafzimmer mit Doppelbett und Doppelbettsofa, Wohnküche mit Tischgruppe und Doppelbett-Schlafsofa, Leselampe, Balkon, Safe, TV-Sat und Bad mit Dusche/WC und Haar Föhn. Internetzugang mit Anschluss in der Wohnung.

Jetzt anfragen und buchen!

 

Der Tagespreis beträgt für 2 Personen zwischen € 100,00 bis € 150,00, inklusiv Gästekarte “Winepass Complete”.  Die Preise variieren nach Saison und Aufenthaltsdauer. Unter 7 Nächten kann ein Aufpreis berechnet werden. An- und Abreise bevorzugen wir den Samstag.

Für jede weitere Person wird zwischen € 15,00 bis € 30,00 dazugerechnet.

  • Die Wohnung ist bestens eingerichtet und hat einen Balkon nach Süden mit kleiner Sitzgruppe. Die Küche ist mit Geschirr, Töpfe, Kühlschrank mit Gefrierfach, Melitta- und Espressomaschine, Spülmaschine, sowie mit einer Mikrowelle ausgestattet.
  • Die Bettwäsche, Geschirrtücher, Hand- und Duschtücher für die Wohnung stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und werden jederzeit auf Wunsch gewechselt.
  • W-lan mit gesichertem Zugangscode, Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung sind im Preis inbegriffen.
  • Ein überdachter Parkplatz steht Ihnen zur Verfügung.
  • Von Montag bis Samstag bieten wir einen täglichen Frischbrötchenservice und auf Wunsch einen reichlich gefüllten, regionalen Frühstückskorb.
  • Auf Anfrage Kinderbett, Hochstuhl, Kinderbesteck, Tischsitz.
  • Wichtig: Für eine verbindliche Reservierung in unserem Haus wird ein Angeld (Buchungssicherstellung) berechnet. Bei einer Absage behält sich der Betrieb vor das Angeld einzubehalten. Im allgemeinen gelten die europäischen Stornoregelungen. Ab 3 Monate bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 4 Tage vom Reisepreis. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 100% des Buchungspreises. Bei einer kurzfristigen Stornierung, sowie bei frühzeitiger Abreise bzw. späterer Anreise wird der volle Betrag 100% in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Stornoschutz vom Roten Hahn: http://bit.ly/Infoblatt-Urlaubs-Stornoschutz_DEU
  • Seid 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes und wird gesetzlich vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und wird getrennt auf der Rechnung angeführt.
  • und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

_I6I5647_I6I5830_I6I5955